Patienteninformation, datenschutz

Sehr geehrte Patientinnen,

 

Laut Datenschutzgrundverordnung müssen wir Sie um eine schriftliche Einwilligung zum Austausch von personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten mit anderen Gesundheitseinrichtungen zum Zweck der Heilbehandlung bitten.

 

Des Weiteren sind wir verpflichtet Ihnen die Labore, wohin wir Untersuchungsproben einsenden, bekannt zu geben.

Diese sind:

 

Blutproben

Labor Dr. Schmoigl

A-6410 Telfs, Marktplatz 3

 

Zellabstriche (PAP), Gewebsproben

Pathologie-Labor, Dr. Obrist-Dr. Brunhuber OEG

A-6511 Zams, Klostergasse 1

 

Hygieneabstriche

Mikrobiologisches Labor PD Dr. Dorothea Orth-Höller 

A-6010 Innsbruck, Franz Fischerstraße 7b/2

 

Diese Liste liegt auch im Wartezimmer in einer Mappe auf. In dieser finden Sie auch den Text der Datenschutzeinwilligungserklärung sowie eine Liste der aktuellen Honorare von Privatleistungen.

 

Wir bemühen uns sehr, um Ihnen die Wartezeit bei einem Untersuchungstermin möglichst kurz zu halten. Wir erwarten uns deshalb auch, dass sie Ihre Termine auch einhalten oder bei Verhinderung diese 24 Stunden früher absagen.

 

Wir erlauben uns künftig für nicht fristgerecht abgesagte Termine ein Ersatzhonorar von 40 Euro in Rechnung zu stellen und bei wiederholtem Fernbleiben keine weiteren Termine mehr zu vergeben.